Kann man auch vor dem Laufzeitende über das angelegte Kapital verfügen?

Eine vorzeitige Verfügung über das auf dem Festgeldkonto angelegte Kapital ist von den Banken ausdrücklich nicht vorgesehen, ist aber in den meisten Fällen möglich. Hier kommt es allerdings auf die individuellen Vertragsbedingungen an. In den meisten Fällen ist die vorzeitige Verfügung aber unweigerlich mit finanziellen Einbußen verbunden. So ist es beispielsweise üblich, dass im Falle einer vorzeitigen Verfügung die vereinbarten Festgeldzinsen wegfallen und lediglich die üblichen Sparbuchzinsen, die in der Regel deutlich niedriger sind, gezahlt werden.

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