Grundsätzlich sind die Zinserträge, die man als Anleger durch das Festgeldkonto erhält, steuerpflichtig. Die sogenannte Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag wird von den Banken automatisch abgeführt, wenn kein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt. Durch einen Freistellungsauftrag kann der Anleger im Rahmen des sogenannten Sparerpauschbetrages steuerfrei vereinnahmen. Außerdem besteht ein Wahlrecht des Anlegers, nachdem die Zinserträge auch mit der persönlichen Einkommenssteuer belegt werden können. Von dieser Regelung profitieren Anleger, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehende Erträge erwirtschaften und einen niedrigen persönlichen Steuersatz haben.

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